Das betreute Wohnen ist ein ambulantes Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung behinderter Menschen. Dieses Angebot bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration.
Rechtsgrundlage sind die §§ 53 - 60 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Eingliederungshilfe)
Zielgruppe sind volljährige Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen seelischen Behinderung i. S. von § 53 Abs. 1 SGB XII, die vorübergehend oder auf längere Zeit ohne Hilfe nicht selbständig leben könnten. Die Betreuung erfolgt ambulant in der eigenen Wohnung.
Ziele des Ambulant Betreuten Wohnens sind vor allem das Erreichen eines höchstmöglichen Maßes an Eigenständigkeit,
die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die Verhütung, Milderung oder Beseitigung der Behinderung(en) bzw. ihrer Folgen.
Ein weiteres Ziel kann auch die Vermeidung einer stationären Betreuung sein.
Es handelt sich um soziales Lernen und lebenspraktisches Training im Wohnumfeld zur Vermeidung von Heimaufenthalten. So unterstützen wir die Integration in ein gesundes soziales Umfeld.
Zum Beispiel durch:
Ingrid Hugelmann
Leiterin Sozialpsychiatrischer Dienst Offenburg
Carina Neumaier
Sozialpädagogin
Petra Klug
Sozialpädagogin