Schulen

Lernen fürs Leben

Schulen sind für Kinder und Jugendliche ein für ihre Entwicklung bedeutender Lern- und Lebensort. Als Träger verschiedener Angebote beteiligen wir uns an dessen sozialpädagogischer Gestaltung.

Die Schülerbetreuung in Form von Verlässlicher Grundschulbetreuung, Mittags- und Nachmittagsbetreuung ist für viele berufstätige Eltern eine wichtige Einrichtung.
Der Umfang und die Ausgestaltung dieser Betreuungsangebote liegen in der Hand der jeweiligen Kommune als zuständigem Schulträger.

Unser Ziel ist es, den Kindern einen guten Übergang vom Kindergarten in die Schule zu ermöglichen, die Freude am Schulbesuch zu erhalten, jedes einzelne Kind in seiner Individualität zu sehen.

Unsere Schülerbetreuung möchten für die Kinder ein zweites Zuhause sein, ein Ort an dem sie sich wohlfühlen können. Für die berufstätigen Eltern möchten wir ein zuverlässiger Partner, wenn es darum geht ihre Kinder vor und nach dem Unterricht zu betreuen.

Manchmal kann die Schülerbetreuung auch die Chancengleichheit fördern, in dem die Leistungs- und Lernbereitschaft der Kinder positiv unterstützt wird.

 

Die Schulsozialarbeit, die mit ihrem Angebot in der Regel fest in den Schulalltag integriert ist, gilt als intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und lebenslagenorien¬tierten Förderung und Hilfe für Schüler/innen.
Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehenswei¬sen in die Schule ein, die selbst bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrags der Lehrer nicht durch die Schule allein realisiert werden können.

Somit stellt die Schulsozialarbeit eine wichtige Ressource dar, die die pädagogische Quali¬tät in der Schule weiterentwickeln hilft und mit dazu beiträgt, das Angebot an pädagogi¬schen Arbeitsformen und Lernchancen zu erweitern.

 

Schulbegleitung / Inklusion

Menschen mit Behinderung gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen, ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe nach den §§ 53, 54 des SGB XII.

Je nach Behinderung kann die Schulbegleitung von jungen Menschen im Rahmen eines Freiwilligendienstes oder von Fachkräften übernommen werden.
Grundlage bildet in jedem Fall die Bewilligung des Landratsamtes.

Mit dieser Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermieden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert werden. Ziele können beispielsweise die Teilhabe am Unterricht sowie die Teilhabe an außerunterrichtlichen Veranstaltungen gemäß dem Bildungsplan der Schule sein.

Ihre Ansprechpartner:

Petra Palatzky

Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbereich