Assistenz im Wohn - und Sozialraum

Assistenz im Wohn- und Sozialraum für Menschen mit psychischer Erkrankung

Die Assistenz im Wohn- und Sozialraum ist ein ambulantes Hilfsangebot, das Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ein selbstständiges Leben zu führen. Es handelt sich um eine Einzelfallhilfe nach Teil 2, Kapitel 6 SGB IX und bedarf der Antragsstellung bei der Eingliederungshilfe (Landratsamt).

Zielgruppe sind volljährige Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen seelischen Behinderung. Die Betreuung erfolgt zielgerichtet und bedarfsorientiert ambulant in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld.

Die Ziele der Assistenz im Wohn- und Sozialraum sind vor allem:

  • Ein höchstmögliches Maß an Eigenständigkeit zu erreichen
  • Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern
  • Behinderungen bzw. deren Folgen zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen.
  • Ein weiteres Ziel kann auch die Vermeidung einer stationären Betreuung sein.

Konkrete Hilfe erhalten Sie zum Beispiel durch:

  • Hilfe und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Unterstützung beim Kontakt zu Ämtern und Institutionen
  • Aufbau neuer sozialer Kontakte
  • Hilfestellung bei der Arbeitssuche
  • Tagesstrukturierung
  • Freizeitaktivitäten
  • Einzelgespräche
  • Hilfe bei psychischen Krisen

 

Ihre Ansprechpersonen:

Rebecca Simon
Sozialpädagogin

Petra Klug
Diplom-Sozialarbeiterin

Carina Neumaier
Sozialarbeiterin (B.A.)