Schulen

Lernen fürs Leben: 

Wir gestalten die Lern- und Lebensorte von Kindern und Jugendlichen mit.

Schulen sind für Kinder und Jugendliche bedeutende Lern- und Lebensorte, die deren Entwicklung maßgeblich prägen. Wir beteiligen uns als Träger verschiedener Angebote aktiv an der sozialpädagogischer Gestaltung des Schulalltags.

Unsere Angebote im Überblick:

Schülerbetreuungen:

  • Die Schülerbetreuungen sind in Form von Verlässlicher Grundschulbetreuung, Mittags- und Nachmittagsbetreuung für viele berufstätige Eltern eine unverzichtbare Einrichtung.
  • Der Umfang und die Ausgestaltung dieser Betreuungsangebote liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kommune als zuständigem Schulträger.
  • Unser Ziel ist es, den Kindern einen guten Übergang vom Kindergarten in die Schule zu ermöglichen, ihre Freude am Schulbesuch zu erhalten und jedes Kind in seiner Individualität zu fördern.
  • Wir möchten mit unseren Schülerbetreuungen Orte schaffen, an denen sich Kinder wie zu Hause fühlen und an denen sie sich wohlfühlen. Gleichzeitig sind wir für berufstätige Eltern ein zuverlässiger Partner, der ihre Kinder vor und nach dem Unterricht kompetent betreut.
  • Darüber hinaus können unsere Schülerbetreuungen auch dazu beitragen, Chancengleichheit zu fördern, indem sie die Leistungs- und Lernbereitschaft der Kinder positiv unterstützen.

Schulsozialarbeit:

  • Die Schulsozialarbeit ist in der Regel fest in den Schulalltag integriert und stellt eine intensive Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule dar. Sie ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit, die Schüler*innen ganzheitlich und lebenslagenorientiert fördert und unterstützt.
  • Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die selbst bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrags der Lehrer nicht allein durch die Schule realisiert werden können.
  • Somit ist die Schulsozialarbeit eine wichtige Ressource, die die pädagogische Qualität in der Schule weiterentwickelt und dazu beiträgt, das Angebot an pädagogischen Arbeitsformen und Lernchancen zu erweitern.

Schulbegleitung / Inklusion:

  • Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe gemäß den §§ 53, 54 SGB XII.
  • Die Schulbegleitung von jungen Menschen kann je nach Art der Behinderung durch Freiwilligendienstleistende oder Fachkräfte erfolgen.
  • Grundlage ist in jedem Fall die Bewilligung des Landratsamtes.
  • Mit dieser Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermieden oder eine bestehende Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert werden. Ziele können beispielsweise die Teilhabe am Unterricht sowie die Teilhabe an außerunterrichtlichen Veranstaltungen gemäß dem Bildungsplan der Schule sein.

Ihre Ansprechperson:

Petra Palatzky

Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbereich